Für die Verarbeitung selbst — das eigentliche Denken des Agenten — reicht lokale Rechenleistung nicht: Ukeou schickt den nötigen Ausschnitt an ein Sprachmodell in Deutschland, Region eu-central-1. Die regionsübergreifende Modellabfrage ist deaktiviert und der Zugriff auf Modelle anderer Regionen technisch unterbunden — kein Umweg über die USA.
Ein Badge im Kopfbereich des Cockpits nennt den Datenort bei jeder Anfrage — nicht nur einmal beim Onboarding.
Wer als Agentur oder Unternehmen einen eigenen AV-Vertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO braucht: Der ist verfügbar, mit Ukeou als Auftragsverarbeiter und den eingesetzten Subprozessoren benannt. AV-Vertrag ansehen.
Gilt für den lokalen Speicher, den Ukeou selbst führt. Für den kurzen Verarbeitungszeitraum beim Sprachmodell-Anbieter gelten dessen eigene, vertraglich zugesicherte Löschfristen — auch das steht im AV-Vertrag.